Zuger Vereine profitieren vom Versteigerungserlös

Zuger Vereine und Clubs aus Sport und Kultur können profitieren: Der Versteigerungserlös der Stierwerke kommt nachwuchsfördernden Projekten und/oder solchen mit einem «Investitionscharakter in die Zukunft» in den Bereichen Sport und Kultur zugute. Und das sind die Richtlinien:

  • Zweck & Höhe der Unterstützung

    Nachwuchsförderndes Projekte und/oder solche mit einem «Investitionscharakter in die Zukunft» in den Bereichen Sport und Kultur. Dabei spielt auch die Interdisziplinarität in Sport und Kultur eine Rolle bei der Projektbeurteilung. Die Erfüllung der in der Folge aufgeführten Kriterien ist Pflicht, berechtigt jedoch nicht automatisch zum Geldanspruch. Der Beirat übernimmt die qualitative Prüfung der eingereichten Projekte und trifft die Auswahl als Vorschlag z.Hd. des Vereinsvorstandes. Die Entscheide werden nicht begründet. Als Richtwerte wurde eine Beitragsspanne von mind. Fr. 1'000.- bis maximal Fr. 15'000.- festgelegt.

  • Berechtigt zur Eingabe eines Projekts sind

    • Sämtliche Käufer eines Stierrohlings
    • Kunstschaffende oder Schulklassen, die Stierrohlinge gestalten
    • Kunstschaffende oder Schulklassen mit nicht wiederkehrenden, speziellen Projekten
    • Vereine und Clubs aus dem Kanton Zug, welche sich für den Nachwuchsbereich einsetzen

  • Für eine Unterstützung wird vorausgesetzt, dass

    • das Projekt im Kanton Zug zur Wirkung kommt.
    • das Projekt nicht vor Juli 2017 startet und/oder bis Oktober 2017 maximal zu 50% umgesetzt ist.
    • das Projekt bis Ende 2018 realisiert ist.
    • das Projekt altersunabhängig den Nachwuchs fördert, wobei die Anzahl des zu bewegenden Nachwuchses bei der Beurteilung berücksichtigt wird

  • Nicht unterstützt werden:

    • Kommerzielle Veranstaltungen
    • Investitionen in Infrastruktur und Ausrüstungen
    • Rein gemeindliche Veranstaltungen (Fasnacht, Märkte, Quartierfeste, etc.)
    • Veranstaltungen und Projekte von kirchlichen Institutionen, welche Teil des kirchlichen Grundauftrags bzw. Gottesdienstes sind
    • Veranstaltungen oder Projekte von Schulen, welche Teil des schulischen Grundauftrags sind
    • Projekte, die in Aus- oder Weiterbildungen entstehen, z.B. Diplom- oder Maturaarbeiten
    • Aus- und Weiterbildungsangebote, Kongresse, Symposien
    • Benefizveranstaltungen
    • Castingformate mit Publikumsvoting

  • Verfahren und Termine

    Über die Gewährung von Beiträgen entscheidet der Vereinsvorstand aufgrund eines Vorschlags des Beirats. Die Eingabefrist für Projekte läuft bis zum 17. September 2017. Eingereichte Dossiers werden bis Ende Oktober 2017 laufend geprüft. Die Versteigerung der Stierwerke findet ab dem 7. September, 17.00 Uhr via ricardo.ch/Stierparade bis im Oktober 2017 statt. Alle Begünstigten werden schriftlich informiert.

    • Die Gesuche sind in elektronischer Form mittels Gesuchsformular (download) und verlangten Anhängen einzureichen an: info@stierparade.ch

  • Auszahlung der gesprochenen Beiträge

    Der Beitrag wird ab 1. November bis spätestens 30. November 2017 ausbezahlt. Nach der Projektrealisierung ist dem Verein kreativeBEWEGUNG ein Abschlussbericht zu zustellen, der aufzeigt, wie die finale Finanzierung erfolgte und ob die gesetzten Ziele erreicht wurden.

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